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Health Claims-Verordnung: Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln
Nachweislich wirksame Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel

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Ihr Reformhaus® ist ein Fachgeschäft, Sie können dort eine kompetente, individuelle Beratung erwarten. Vor falschen Versprechen zum gesundheitlichen Nutzen von Produkten sollen Sie als Verbraucher:in mit der sogenannten Health-Claims-Verordnung geschützt werden. Wie funktioniert das, und was dürfen Hersteller über den gesundheitlichen Zusatznutzen eigentlich sagen und was nicht?
Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel (NEM) werben immer häufiger mit Versprechen wie „unterstützt die Abwehrkräfte“ oder „gut für Herz und Kreislauf“. Solche Aussagen – sogenannte Health Claims – sind längst mehr als nur ein Werbeversprechen. Sie sollen Ihnen Orientierung geben und Sie bei einer gesunden Lebensweise unterstützen. Doch nicht jede Aussage ist erlaubt. Der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt, wann ein Lebensmittel oder NEM tatsächlich mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden darf – und wann nicht.
Was sind Health Claims?
Health Claims sind gesundheitsbezogene Angaben, die sich auf den Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels – oder einzelner Nährstoffe daraus – und der Gesundheit beziehen. Dazu zählen Aussagen über Funktionen von Vitaminen und Mineralstoffen im Körper, die Wirkung auf Organe oder Stoffwechselprozesse sowie über das Risiko bestimmter Erkrankungen. Zulässige allgemeine gesundheitsbezogene Aussagen sind zum Beispiel:
„Beta-Glucane tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei“
Bedingung: Lebensmittel müssen mindestens 1 g Beta-Glucane aus Hafer, Haferkleie, Gerste oder Gerstenkleie bzw. aus Gemischen dieser Getreide pro angegebener Portion enthalten, plus Hinweis darauf, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 3 g Beta-Glucanen einstellt.
„Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“
Bedingung: Mindestens 12 mg Vitamin C pro Tagesdosis
„Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt“
Bedingung: Mindestens 120 mg Calcium pro Tagesdosis
Omega-3-Fettsäuren: „EPA und DHA tragen zur normalen Funktion des Herzens bei“
Bedingung: Mindestens 250 mg EPA und DHA täglich
Wichtig ist: Solche Aussagen dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich fundiert, von einer zuständigen Behörde geprüft und genehmigt wurden.
Was ist laut Health-Claims-Verordnung erlaubt – und was nicht?
Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Verordnung Nr. 1924/2006, auch bekannt als Health-Claims-Verordnung. Sie legt europaweit einheitlich fest, unter welchen Bedingungen gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln zulässig sind. Diese wurde 2012 ergänzt mit der Verordnung (EU) Nr. 432/2023 der Kommission. Siehe auch hier.
Um einen Health Claim auf einem Produkt verwenden zu dürfen, müssen vier wesentliche Bedingungen erfüllt sein:
- Zulassung durch die EU-Kommission auf Grundlage einer positiven EFSA-Bewertung
- Wissenschaftlich belegte Wirkung, gestützt durch allgemein anerkannte Daten und Studien
- Der Nährstoff muss in einer physiologisch wirksamen Menge im Produkt enthalten sein
- Die Aussage muss klar, korrekt und für Verbraucher:innen verständlich formuliert sein
Ziel ist es, Sie als Konsument:in vor irreführender Werbung zu schützen und Transparenz bei Gesundheitsversprechen herzustellen.
Zugelassene Aussagen sind in einer öffentlich einsehbaren Positivliste (HCVO-Positivliste) zusammengefasst. Diese Liste wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gepflegt und regelmäßig aktualisiert.
Was ist verboten laut Health-Claims-Verordnung?
Nicht jede gesundheitsbezogene Aussage ist bei Lebensmitteln und NEMs erlaubt – selbst wenn sie gut gemeint ist. Verboten sind vor allem medizinische Aussagen, also Behauptungen, die suggerieren, ein Lebensmittel könne Krankheiten heilen, lindern oder verhindern. Solche Wirkversprechen sind Arzneimitteln vorbehalten. Verbotene Aussagen sind zum Beispiel:
„Wirkt wie ein Antibiotikum“
„Verhindert Herzinfarkt“
„Hilft gegen Rheuma“
„Heilt Erkältungen“
„Senkt den Blutzucker bei Diabetes“
Das Zulassungsverfahren nach Health-Claims-Verordnung: anspruchsvoll und streng
Bis eine gesundheitsbezogene Aussage offiziell auf einem Lebensmittel erscheinen darf, durchläuft sie ein komplexes Zulassungsverfahren. Die EFSA prüft dabei streng, ob die vorgelegten Studien valide, reproduzierbar und nach heutigen wissenschaftlichen Standards aussagekräftig sind.
Viele Anträge werden abgelehnt – entweder, weil die Datenlage zu schwach ist, oder weil die Aussage zu vage formuliert wurde. Aussagen wie „verbessert das Wohlbefinden“ oder „bringt Energie in den Alltag“ sind ohne konkrete Definition nicht zulässig.
Die Produkte im Reformhaus® stehen traditionell für geprüfte Qualität, Natürlichkeit und gesundheitlichen Nutzen. Zahlreiche Produkte unserer Lieferanten erfüllen die Voraussetzungen für Health Claims. Für die Hersteller ist das manchmal ein herausfordernder Weg.
Dr. Marcel Pointke, Leiter der Qualitätssicherung bei ReformKontor, dem genossenschafteigenen Herstell- und Handelsbetrieb in Zarrentin, sagt dazu:
„Um überhaupt einen Health Claim verwenden zu dürfen, muss sichergestellt werden, dass das Produkt alle Bedingungen erfüllt, dazu gehören unter anderem ein bestimmter Nährstoffgehalt, eine definierte Portionsgröße sowie entsprechende Laboranalysen. Das ist aufwändig, teuer und gerade für kleinere Chargen schwierig umsetzbar. Die Einreichung eines neuen Claims ist extrem langwierig und kostenintensiv; für kleine oder mittelständische Unternehmen ist das meist nicht realistisch. Die Zusammensetzung von natürlichen Bio-Produkten schwankt zudem je nach Sorte, Herkunft oder Erntejahr, eine konstante Nährstoffmenge, z.B. bei Vitaminen, Mineralstoffen oder Ballaststoffen, ist schwer zu garantieren.“
Er nennt ein Beispiel:
„Damit ein Produkt wie Kürbiskerne mit dem Health Claim „trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“ (für Magnesium) beworben werden darf, muss es pro 100 g mindestens 56 mg Magnesium enthalten (entsprechend der Health-Claims-Verordnung). Da der Magnesiumgehalt natürlicherweise schwanken kann, je nach Herkunft und Ernte, ist es für Betriebe eine Herausforderung, dauerhaft die nötigen Werte nachzuweisen und zu garantieren."

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Dr. Marcel Pointke, Leiter der Qualitätssicherung bei ReformKontor
Verantwortung der Lieferanten
Lieferanten tragen also eine besondere Verantwortung: Sie wollen glaubwürdig und transparent über den gesundheitlichen Nutzen ihrer Produkte informieren – ohne in die Grauzone medizinischer Aussagen zu geraten.
Umso wichtiger ist es, dass die verwendeten Health Claims nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch für Laien verständlich sind. Aussagen müssen klar und sachlich formuliert sein. Das wirkt oft etwas gestelzt, es ist halt doch eher Verordnungsdeutsch.
Dr. Pointke: „Jede Formulierung auf Verpackungen, Flyern oder der Website, die als Health Claim ausgelegt werden könnte, birgt ein rechtliches Risiko, wenn sie nicht exakt dem zugelassenen Wortlaut entspricht. Schon kleinste Abweichungen vom genehmigten Wortlaut können rechtlich problematisch sein. Eine kreative Produktbeschreibung wird schnell als nicht genehmigter Health Claim gewertet. Aussagen wie „unterstützt das Immunsystem“ oder „gut für die Nerven“ können abgemahnt werden, selbst wenn sie wissenschaftlich abgesichert sind, beispielsweise bei Mandeln.“
Für die Lieferanten ist es immer dann kompliziert, wenn traditionelles, naturkundliches Heilwissen zwar vorhanden ist, aber die wissenschaftliche Validierung fehlt. In der Praxis darf der Hersteller keine gesundheitliche Aussage auf der Verpackung treffen. Die Fachberater:innen im Reformhaus® stehen Ihnen hierbei hilfreich zur Seite.
Dr. Pointke zieht folgendes Fazit: „Klar ist, dass die HC-VO Herausforderungen für uns birgt, wir hierzu auch ab und an Anfragen vom Amt erhalten, sie aber auch deutlich positive Aspekte mit sich bringt. Sie sorgt für klare, einheitliche Regeln in der gesamten EU. Kein Wettbewerber darf mit übertriebenen oder unbelegten Gesundheitsversprechen werben. Nutzt man einen zugelassenen Claim, weiß der Verbraucher, dass dessen Aussage wissenschaftlich geprüft und rechtlich abgesichert ist.“
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Durch unser geschultes Fachpersonal können wir Ihnen eine ausgiebige Beratung anbieten und ganz auf Ihre Bedürfnisse eingehen.
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Autor:in: Thomas Götemann