Stoffe unter der Lupe – Insekten in Lebensmitteln
Über die Verordnung der EU
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Die meisten würden es wohl als ekelhaft bezeichnen, Insekten auf ihrem Teller zu finden. Das liegt unter anderem daran, dass es in Deutschland und der EU absolut unüblich ist, Insekten zu essen. Trotzdem sind sie zurzeit sprichwörtlich in aller Munde.
Warum sind Insekten gerade ein großes Thema?
Das liegt sicher daran, dass die EFSA vor kurzem verkündet hat, dass Larven des Getreideschimmelkäfers künftig in Lebensmittel in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form verwendet werden dürfen. Damit sind nun vier Insektenarten von der EFSA bewertet und für sicher erklärt worden.
Die Verwendung ist dabei zugelassen für beispielsweise Backwaren, Nudeln oder Fleischersatzprodukte.
Wer ist die EFSA und was bedeutet diese Zulassung?
Es gibt eine Verordnung in der EU, die die Einführung von neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten regelt: Die sogenannte Novel Food Verordnung. Ein neuartiges Lebensmittel wird definiert als ein Lebensmittel (oder eine Lebensmittelzutat), das in der EU vor dem 15. Mai 1997 nicht üblicherweise für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittelzutaten aus neuen Quellen wie Früchten, Algen, Pilzen oder auch Insekten.
Heißt das jetzt, dass bald jedes Lebensmittel diese Rohstoffe enthält?
Auf keinen Fall. Da viele Verbraucher:innen den Verzehr von Insekten ablehnen, werden insektenhaltige Lebensmittel vorerst ein Nischenprodukt bleiben. Bisher gibt es nur ein paar wenige Produkte wie Insekten-Nudeln oder Insekten-Proteinriegel zu kaufen.
Wie erkenne ich, dass ein Lebensmittel Insekten enthält?
An der Zutatenliste. Ein Hersteller muss Insekten auf der Zutatenliste mit vollständigem Namen (lateinisch und deutsch) angeben. Die Angabe Larven des Getreideschimmelkäfers Alphitobius diaperinus muss übrigens mit Allergenhinweis abgedruckt werden, da diese Zutat bei Verbraucher:innen, die gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Zu den verpflichtenden Allergenkennzeichnungen zählen Insekten bisher allerdings nicht.
Was heißt das für meinen Einkauf?
Ruhe bewahren! Insekten werden in Lebensmitteln vorerst nur sehr selten Anwendung finden. Der Rohstoff ist zurzeit noch sehr teuer, sodass Hersteller wahrscheinlich mit der Verwendung von Insektenteilen werben werden. Eine Deklarationspflicht vorne auf der Verpackung besteht allerdings nicht, sodass Verbraucher:innen gezwungen, sind die Zutatenlisten zu prüfen.
Um Verbraucher:innen den Einkauf zu erleichtern, gibt es Gütesiegel, die eine gute Hilfestellung geben können:
Als vegan gekennzeichnete Produkte dürfen keine Inhaltsstoffe von Insekten enthalten. Das im Reformhaus® vorhandene neuform® bzw. vegan neuform® Siegel garantiert nichts vom toten Tier! Es schließt damit ebenfalls die Verwendung von Insektenrohstoffen streng aus.
Lassen Sie sich persönlich in Ihrem Reformhaus® vor Ort beraten
Durch unsere geschultes Fachpersonal können wir Ihnen eine ausgiebige Beratung anbieten und ganz auf Ihre Bedürfnisse eingehen.
Finden Sie ein Reformhaus® in Ihrer NäheAutor:in: neuform® Qulitätsinstitut