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10% auf das Sortiment von Hübner - Code: HUEBNER10
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Keine Insekten und Insektenbeimischungen in neuform® zertifizierten Lebensmitteln im Reformhaus®

Unsere Siegel bieten Orientierung bei der Kaufentscheidung

© Credit

Seit Ende Januar 2023 dürfen in der EU auch Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer zu und in Lebensmitteln verarbeitet werden. Zuvor wurden bereits Mehlwürmer und Wanderheuschrecken als „Novel Food“ (neuartige Lebensmittel) auf dem Markt zugelassen. In Reformhäusern melden sich vermehrt Menschen, vor allem vegetarisch und vegan lebende Personen, die durch das Thema „Zulassung von Insekten in Lebensmitteln“ zunehmend verunsichert sind.

Reformhaus® lehnt Stoffe von toten Tieren generell ab, damit auch Insekten und Insektenbeimischungen in Lebensmitteln.

Eines der zentralen Qualitätsversprechen der neuform® Qualitätsrichtlinien ist das Verbot von Stoffen von toten Tieren. Mit der Vergabe des neuform® bzw. des vegan neuform® Qualitätssiegels wird dieses Versprechen dokumentiert. Es ist in den aktuellen neuform® Qualitätsrichtlinien wie folgt verankert:

Vegetarisch oder vegan - keine Rohstoffe vom toten Tier
Alle Produkte, die eines der neuform® Qualitätszeichen tragen, sind ovo-laktovegetarischer oder veganer Natur. Dieses betrifft auch alle Zutaten, Zusätze, Hilfsstoffe und andere Additive, die den Präparaten zugesetzt werden.

Rohstoffe vom toten Tier sind in neuform® zertifizierten Produkten generell verboten.
Dies schließt selbstverständlich auch Insekten und deren Verarbeitungsprodukte mit ein! In dieser Hinsicht unterscheidet sich die strenge neuform® Zertifizierung nicht nur von konventionellen Lebensmitteln, sondern auch von den Vorgaben der Bio-Verordnung. Diese lässt tierische Produkte grundsätzlich zu. Was die Zulassung von Insekten angeht, gibt es bisher noch keine Regelung in den EU-Rechtsvorschriften für ökologischen Landbau. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Insektenhaltige Lebensmittel verboten sind (ein Bio-Insektensnack aus kanadischen Grillen ist im Handel erhältlich). Die Zulassung von Insekten betrifft (noch) nicht Bio-Lebensmittel und auch nicht Bio- Futtermittel. In der neuen EU-Bio-Verordnung fehlen die dafür notwendigen Produktionsbestimmungen. Ein entsprechender Entwurf der Kommission liegt inzwischen aber vor.

Für neuform® zertifizierte Lebensmittel können wir dies jedoch ganz generell ausschließen. Um Verbraucher:innen hier Sicherheit zu geben, werden wir in der kommenden Aktualisierung des neuform® Lebensmittel-Standards einen entsprechenden Passus mit aufnehmen, der dieses Verbot speziell im Hinblick auf Insekten-haltige Produkte hervorhebt.

Verbraucher:innen können also sicher sein: Lebensmittel, die eines der beiden neuform® Qualitätssiegel tragen, sind immer frei von Rohstoffen vom toten Tier und speziell auch frei von Insekten bzw. ihren Verarbeitungsprodukten.

Weitere Informationen finden Sie unter neuform® Qualität

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Durch unsere geschultes Fachpersonal können wir Ihnen eine ausgiebige Beratung anbieten und ganz auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

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Autor:in: Redaktion