Schadstoffgeprüfte Premium-Qualität
Einzigartige Qualität
Produkte mit dem neuform® Qualitätszeichen besitzen eine hervorragende, in Abhängigkeit von ihrer Zusammensetzung auf Rückstände und Kontaminanten geprüfte Qualität. Dabei werden vor allem auch unbeabsichtigt in das Produkt gelangte Schadstoffe berücksichtigt.
Qualitätsprüfung
Das neuform® Qualitätsinstitut macht in seinen Qualitätsrichtlinien strenge Vorgaben zu Qualitätsanforderungen, Herstellverfahren und insbesondere auch zu Schadstoffanalysen, die ein Hersteller für seine Produkte bei der Anmeldung nachweisen muss. Diese Daten werden im Detail geprüft, bevor eines der beiden neuform® Qualitätszeichen vergeben wird. Es erfolgt also eine konkrete Qualitätsprüfung der eingesetzten Rohstoffe bzw. des Gesamtproduktes, bevor es erstmals im Reformhaus® angeboten wird.
Pflichtanalysen und risikoorientiertes Monitoring
Zusätzlich zu den Kontrollen vor Markteinführung wird die Qualitätssicherung auch dann durchgeführt, wenn das Produkt schon im Reformhaus® in den Regalen steht. Dafür veranlasst das neuform® Qualitätsinstitut stichprobenartige Produktkontrollen und Analysen.
Sicherheit für die Konsument:innen
Die Forderung nach besonders hoher, schadstoffgeprüfter Qualität, verbunden mit der konkreten (Über-) Prüfung der Produkte, ist in diesem Maße ein Alleinstellungsmerkmal der neuform® Zertifizierung. Konsument:innen, die auf das neuform® Qualitätszeichen und das vegan neuform® Qualitätszeichen achten, erhalten dadurch mehr Sicherheit beim Einkauf.
Das neuform® Qualitätsinstitut hat in seinen Qualitätsrichtlinien beschrieben, welche Nachweise ein Hersteller zu bestimmten Schadstoffen zu erbringen hat. In Übersichtstabellen sind je nach Produktart, -zusammensetzung, -anwendung usw. (also risikoorientiert) Anforderungen definiert, die eine möglichst reine und schadstoffarme Qualität gewährleisten. Mit der Anmeldung seiner Produkte sichert der Hersteller zu, die vorgeschriebenen Höchstgehalte für alle Chargen seines Produktes einzuhalten. Zusätzlich gibt das neuform® Qualitätsinstitut eigene Analysen in Auftrag, um die gleichbleibende Qualität stichprobenartig zu überprüfen.
Höchstgehalte
Diese Höchstgehalte sind zum Teil deutlich niedriger als vom Gesetzgeber (in der Regel EU-Verordnungen) vorgeschrieben. Ein Beispiel sind Höchstgehalte für Pestizide in Produkten der Kategorie Selbstmedikationsmittel und Freiverkäufliche Arzneimittel, wenn diese aktuell noch nicht in Bio-Qualität angeboten werden können. Sie dürfen bei maximal 50 Prozent der erlaubten Werte liegen.
Monitoring durch das neuform® Qualitätsinstitut
- 2023: Prüfung auf Mykotoxin in neuform® zertifizierten Produkten
- 2023: Prüfung auf Pyrrolizidinalkaloide neuform® zertifizierten Produkten
- 2023: Prüfung auf Glyphosat neuform® zertifizierten Produkten
- 2023: Prüfung auf Schwermetalle in neuform® zertifizierten Produkten
- 2023: Prüfung auf Pestizide in neuform® zertifizierten Produkten
- 2022: Prüfung auf Pestizide in neuform® zertifizierten Produkten
- 2022: Prüfung auf Ethylenoxid in neuform® zertifizierten Produkten
- 2021: Prüfung auf Schwermetalle in neuform® zertifizierten Selbstmedikationsmitteln
- 2021: Prüfung auf Schwermetalle in neuform® zertifizierten Lebensmitteln
- 2021: Prüfung auf Schwermetalle in neuform® zertifizierten Kosmetikprodukten
- 2021: Prüfung auf Pestizide in neuform® zertifizierten Produkten
- 2021: Prüfung auf Ethylenoxid in neuform® zertifizierten Lebensmitteln
- 2020: Prüfung auf MOSH/MOAH in neuform® zertifizierten Kosmetikprodukten
- 2020: Prüfung auf Pestizide in neuform® zertifizierten Kosmetikprodukten
- 2020: Prüfung auf Mykotoxine in neuform® zertifizierten Lebensmitteln
- 2020: Prüfung auf Schwermetalle in neuform® zertifizierten Lebensmitteln
- 2020: Prüfung auf Pestizide inkl. Glyphosat in neuform® zertifizierten Lebensmitteln