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Stoffe unter der Lupe – Glyphosat? Nein Danke!

Was Sie wissen sollten

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© pixabay.com

Was ist Glyphosat?

Glyphosat zählt zu den weltweit am meisten eingesetzten Herbiziden. Es ist ein sogenanntes Total-Herbizid, es wirkt auf sämtliche grüne Pflanzen und hat damit ein so breites Spektrum wie kaum ein anderer unkrautvernichtender Wirkstoff. Kräuter, Sträucher, Moose – sämtliche Pflanzen werden abgetötet. Der wasserlösliche Wirkstoff wird über die Blätter aufgenommen und verteilt sich in allen Pflanzenteilen, auch in der Wurzel. Glyphosat blockiert ein Enzym, das Pflanzen zur Herstellung lebenswichtiger Aminosäuren brauchen – das aber auch in Pilzen und Mikroorganismen vorkommt. Als sogenanntes Trockenmittel kann Glyphosat in vielen Ländern bei Getreide und Körnern kurz vor der Ente verwendet werden, um die Ernte zu erleichtern. Die Pflanze stirbt dabei ab, was den Reifungsprozess der Samen beschleunigt und sie schneller trocknen lässt. Diese Anwendungsform ist allerdings seit einigen Jahren in Deutschland verboten.

Zugelassen war Glyphosat aber bis Ende 2023 zur Bekämpfung perennierender (ausdauernder) Unkräuter wie zum Beispiel Distel-, Winden-, Ampfer-Arten und Quecke.

Für die Einhaltung der Kriterien einer zulässigen Glyphosat-Anwendung ist jeder Anwender selbst verantwortlich.

Wie ist das Gefährdungspotential von Glyphosat zu bewerten?

Mensch
Glyphosat wurde vom US-Konzern Monsanto entwickelt, den der deutsche Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer vor einigen Jahren übernahm. Mit dem Zukauf von Monsanto holte sich Bayer eine Klagewelle wegen der möglichen krebserregenden Wirkung von Glyphosat ins Haus (nach eigenen Angaben circa 165.000 Klagen weltweit, mit unterschiedlichem Ausgang). Noch am 6. Dezember 2023 meldete die „Wirtschaftswoche“, dass Bayer in USA einen Prozess gegen eine an Krebs erkrankte Frau nach Nutzung des Unkrautvernichters Roundup verloren habe.

Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur, haben das Herbizid dagegen als nicht krebserregend eingestuft. Auch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) sah im Jahr 2023 nach der Bewertung einer Vielzahl von Studien keine ausreichende Grundlage für ein Verbot. Viele NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) sehen dies jedoch anders, und kritisieren, dass wichtige Studien, wie die des Ramazzini Instituts nicht beachtet wurden.

Seit mehreren Jahren arbeitet das italienische Ramazzini Institut zusammen mit mehreren internationalen Forschungseinrichtungen an einer umfassenden Glyphosat-Studie, der Global Glyphosate Study (GGS). Auf einer Tagung im Oktober 2023 präsentierten die Forschenden nun erste Ergebnisse. Sie zeigen, dass glyphosathaltige Unkrautvernichter bei Ratten Leukämie auslösen können - auch in als bisher harmlos bewerteten Dosen. Auch Hinweise auf eine Störung des Darm-Mikrobioms wurden in älteren Studien gefunden.

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© arun india / iStock

Umwelt / Tiere:
Studien zeigen außerdem, dass es ein hohes Gefährdungspotential für wasserlebende Organismen durch Glyphosat bzw. auf Glyphosat-Basis aufgebaute weitere Chemikalien gibt. Es wurde als giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (Aquatic Chronic 2; H411) eingestuft. Das Absterben von Wasserorganismen hat dabei weitreichende Folgen für das ökologische Gleichgewicht dieser Lebensräume, wobei besonders Amphibien davon betroffen sind.

Auch Hinsichtlich der Artenvielfalt bzw. Zahl von Insekten warnt beispielsweise der BUND davor, diese Substanzklasse weiterhin einzusetzen. Die Zerstörung der Biodiversität gilt neben der Klimakrise als die größte Bedrohung für die Ernährungssicherung. Durch Abdrift kommt es zur unkontrollierten Verbreitung von Glyphosat in der Umwelt.

Weitere 10 Jahre Glyphosat – Wie kommt das?

Noch im September 2023 schrieb das BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) auf seiner Homepage: 

„Insekten leisten ungemein viel – beispielsweise bestäuben sie Pflanzen, reinigen Gewässer oder verbessern die Bodenfruchtbarkeit. Mit dem Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland werden insbesondere zahlreiche Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen. So werden unter anderem Biotope wie Streuobstwiesen als Lebensraum für Insekten besser bewahrt. Auch die beschlossene Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung schützt Insekten: Unter anderem wird dadurch der Einsatz von Glyphosat stark eingeschränkt und mit Ablauf des Jahres 2023 ganz verboten.

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Kurze Zeit später, am 13. Oktober und 15. Dezember 2023, kam dann die Enthaltung Deutschlands bei den beiden Abstimmungen auf EU-Ebene für eine weitere Zulassung von Glyphosat. Österreich, Kroatien und Luxemburg stimmten für ein Verbot. 6 Staaten, darunter Deutschland und Frankreich, enthielten sich. Somit kam keine ausreichende Mehrheit für oder gegen die weitere Zulassung von Glyphosat zustande. Die EU-Kommission musste daraufhin im Alleingang entscheiden und entschloss sich, die Zulassung für Glyphosat in der EU um weitere 10 Jahre mit neuen Einschränkungen zu verlängern. Zu den Einschränkungen gehören ein Verbot der Verwendung als Trockenmittel vor der Ernte und die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von umliegenden Pflanzen.

Was bedeutet das für Deutschland?

Ist es möglich, ein generelles Verbot von Glyphosat in Deutschland zu beschließen, wenn es EU-weit zugelassen ist? Versuche dazu hat es in anderen Ländern in der Vergangenheit schon gegeben. So hatten Österreich und Luxemburg versucht, den Glyphosat-Einsatz im Land zu stoppen. Diese Alleingänge wurden jedoch als nicht vereinbar mit EU-Recht abgeschmettert. Daher muss man wohl davon ausgehen, dass auch ein generelles Verbot aller glyphosathaltigen Herbizide in Deutschland keine Chance hat.

Es bleibt wohl nur der Schritt, Teilverbote, z.B. zu Abständen von Gewässern oder gegen die Verwendung auf Spielplätzen zu beschließen, was der EU-Beschluss den einzelnen Mitgliedsstaaten ermöglicht.

Das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), das bei seinen Ausführungen wie auch das BMUV unter den Tisch fallen lässt, dass Deutschland nicht für ein Verbot von Glyphosat gestimmt hat, schreibt dazu auf seiner Homepage

In einem ersten Schritt wird das BMEL in einer Eilverordnung die bestehenden Anwendungsbeschränkungen fortschreiben und das Datum des Glyphosatverbots an die EU-rechtlichen Bedingungen anpassen. Dadurch handelt das BMEL rechtskonform und kann den drohenden Schaden der Biodiversität durch Beibehaltung der Anwendungsbeschränkungen abwenden. Eine Eilverordnung ist maximal sechs Monate gültig.

Innerhalb dieser sechs Monate muss im Wege einer Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine dauerhafte Anpassung erfolgen. In diesem Rahmen plant das BMEL weitere Anwendungsbeschränkungen, insbesondere mit Blick auf die Anwendung durch nicht professionelle Nutzer in Klein- und Hausgärten und auf die flächige Anwendung auf Dauergrünland, um die Verwendung von Glyphosat weiter zu reduzieren und so die Biodiversität besser zu schützen.

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© swkunst / iStock

Was heißt das für meinen Einkauf?

Produkte, die mit dem neuform® bzw. vegan neuform® Siegel ausgezeichnet sind, unterliegen strengen Schadstoffprüfungen. Je nach ihrer Zusammensetzung müssen die Hersteller*innen für eine Zertifizierung nachweisen, dass die sehr strengen Höchstgrenzen für Pestizide eingehalten werden. Zusätzlich geben wir als neuform® Qualitätsinstitut Analysen in Auftrag, die diese Schadstoffe nochmals nachkontrollieren, wenn sich die Produkte dann schon einige Zeit im Reformhaus® befinden. Sie können also darauf vertrauen, dass wir gemeinsam mit den Hersteller:innen ein scharfes Auge auf Verunreinigungen mit Pestiziden wie Glyphosat haben.

Unser Versprechen:

Nein zu Glyphosat in neuform® zertifizierten Produkten

&

Ja zu schadstoffgeprüfter Premium-Qualität


Dafür stehen unsere neuform® Qualitätssiegel

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Autor:in: neuform® Qualitätsinstitut