Stoffe unter der Lupe – Gentechnik in der Diskussion
Was Sie wissen sollten
© pixabay.com
Neue Gentechnikregelung – Was ist da eigentlich los?
Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Europa ist streng reguliert, aber nicht verboten. Die Richtlinie 2001/18/EG, auch als "Freisetzungsrichtlinie" bekannt, legt fest, dass alle gentechnisch veränderten Organismen strengen rechtlichen Vorschriften unterliegen, einschließlich Sicherheitsanforderungen, Freisetzungsbeschränkungen, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Haftung.
Gentechnikbefürworter kritisieren an dieser Regelung, dass der Aufwand, diese Anforderungen einzuhalten, so groß ist, dass nur Großkonzerne sich die Entwicklung neuen GVO-Saatguts leisten können. Neue Gentechnikverfahren wie das CRISPR/Cas9 Verfahren seien risikoarm und der Aufwand nicht gerechtfertigt.
Was soll sich nun ändern?
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, GVO-Pflanzen nun in drei verschiedene Kategorien einzuteilen:
Dies sind Pflanzen, die bis zu 20 Veränderungen im Erbgut durch neue Gentechnikverfahren aufweisen. Sie sollen wie herkömmlich gezüchtete Pflanzen behandelt werden. Diese Pflanzen könnten ohne individuelle Risikoprüfung oder Zulassungsverfahren angebaut und ohne Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit verkauft werden. Die 20-Veränderungen-Grenze erscheint willkürlich und es fehlen klare Regeln zur Verhinderung von Gentechnik-Kontaminationen und zur Haftung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Transparenz werden als unzureichend angesehen. Dies würde dazu führen, dass Kategorie 1 Pflanzen intransparent und unkontrollierbar in unsere Lebensmittel- und Umweltsysteme gelangen.
Kategorie 3:
Sie enthält alle Pflanzen, bei denen artfremde Genome in das pflanzliche Genom eingebracht wurden (Transgenese). Diese werden weiterhin nach bestehendem EU-Gentechnikrecht streng reguliert.
Zurzeit geht man davon aus, dass ein Großteil der Pflanzen in die Kategorie 1 fallen wird. Damit würden konventionelle Pflanzen mit gentechnisch veränderten Pflanzen gleichgesetzt werden und dem Verbraucher die Möglichkeit der Wahl entzogen.
Was heißt das für den Einkauf von Lebensmitteln oder anderen Produkten mit pflanzlichen Inhaltsstoffen?
Um Verbraucher:innen den Einkauf zu erleichtern, gibt es Gütesiegel, die eine gute Hilfestellung geben können. Im Reformhaus® können Sie sich an den neuform® bzw. vegan neuform® Siegeln orientieren. Sie geben für alle Kategorien - Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Freiverkäufliche Arzneimittel und Naturkosmetik – die Sicherheit, dass sie gentechnikfrei entwickelt wurden.
Unser Versprechen:
Keine Gentechnik in neuform® zertifizierten Produkten,
auch nicht mit neuen Verfahren oder Regelungen!
Lassen Sie sich persönlich in Ihrem Reformhaus® vor Ort beraten
Durch unsere geschultes Fachpersonal können wir Ihnen eine ausgiebige Beratung anbieten und ganz auf Ihre Bedürfnisse eingehen.
Finden Sie ein Reformhaus® in Ihrer NäheAutor:in: neuform® Qualitätsinstitut